Meldung gemäss Artikel 21 BEHG
Gestützt auf Artikel 21 BEHG meldet Affichage Holding, dass ihr am 29. Februar 2008 mitgeteilt wurde, dass JCDecaux SA, 17, rue Soyer, 92299 Neuilly-sur-Seine, Frankreich, ein Erwerbsrecht („Call Option“) auf Aktien der Affichage Holding eingeräumt hat. Dieses Erwerbsrecht berechtigt zum Erwerb von maximal 147'000 Aktien der Affichage Holding, welche maximal 4.9 % der Stimmrechte der Gesellschaft entsprechen. Das am 26. Oktober 2007 geschriebene Erwerbsrecht kann ausgeübt werden, falls JCDecaux SA ihre vertraglichen Pflichten hinsichtlich des Umfangs ihrer Beteiligung an Affichage Holding verletzt. Der Ausübungspreis ist der durchschnittliche Schlusskurs der Aktien der Affichage Holding der letzten dreissig Tage vor Ausübung. Affichage Holding kann das Erwerbsrecht während dreissig Tagen seit Kenntnis der oben erwähnten Verletzung der vertraglichen Pflichten durch JCDecaux ausüben.
Diese Mitteilung erfolgt aufgrund des Inkrafttretens per 1. Dezember 2007 von Artikel 20 BEHG und Artikel 10 und 13 BEHV-EBK in ihrer geänderten Fassung.
In ihrer Mitteilung vom 29. Februar 2008 hat JCDecaux SA zudem bestätigt, 900’000 Aktien der Affichage Holding zu halten, welche 30 % der (ausübbaren und nicht ausübbaren) Stimmrechte der Gesellschaft entsprechen.