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Plakatierung: Stadt Thun und APGǀSGA verlängern Zusammenarbeit

November 17, 2023

Die Stadt Thun erteilt der APGǀSGA per 2024 für weitere fünf Jahre den Auftrag, die Plakatstellen auf öffentlichem Grund zu unterhalten und zu bewirtschaften. Der Zuschlag erfolgte im Rahmen eines öffentlichen Ausschreibungsverfahrens.

In der Stadt Thun stehen auf öffentlichem Grund rund 280 Werbeträger. Diese werden heute durch die APGǀSGA bewirtschaftet. Da der bestehende Vertrag Ende 2023 ausläuft, hat die Stadt Thun den Auftrag für die kommerzielle Plakatierung auf öffentlichem Grund in diesem Jahr per 2024 öffentlich ausgeschrieben. Die APGǀSGA hat im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens erneut den Zuschlag erhalten. Der neue Vertrag tritt per 1. Januar 2024 in Kraft und dauert wiederum fünf Jahre.

Plakatierungskonzept definiert Rahmenbedingungen
Als Grundlage der Plakatierung auf öffentlichem Grund dient das Plakatierungskonzept, in dem die Rahmenbedingungen festgehalten sind. Darin zeigt sich die Stadt gegenüber weiteren digitalen Werbeträgern grundsätzlich offen. Für kulturelle Veranstaltungen stehen wie bisher 30 kostenlose Plakatträger im Format F4 zur Verfügung. Die Kulturabteilung der Stadt Thun koordiniert die Aushänge. Im Sinne einer Gleichbehandlung bietet die Stadt auch weiterhin allen Thuner Veranstalterinnen und Veranstaltern Werbung im Format eines F4 Plakat mit einem Rabatt von 50 Prozent an. Die APGǀSGA gewährleistet die vergünstigten Konditionen im neuen Vertrag. Für die Vereinsplakatierung unterhält sie 20 kostenlose Plakatierungsstellen im Format F4 verteilt über das ganze Stadtgebiet.


Auskünfte an die Redaktionen
Gemeinderätin Eveline Salzmann, Vorsteherin Sicherheit und Soziales, Tel. 033 225 85 86 (Rückruf)
Urs Wenger, Polizeiinspektor, Tel. 033 225 84 90
Medienstelle APGǀSGA, Tel. 058 220 70 71

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