Plakatierung: Stadt Thun und APGǀSGA verlängern die Zusammenarbeit
Die Stadt Thun erteilt der APGǀSGA per 2019 für weitere fünf Jahre den Auftrag, die Plakatstellen auf öffentlichem Grund zu unterhalten und zu bewirtschaften. Die APGǀSGA hat sich im Rahmen eines öffentlichen Ausschreibungsverfahrens durchgesetzt.
In der Stadt Thun stehen auf öffentlichem Grund rund 330 Werbeträger. Diese werden heute durch die APGǀSGA bewirtschaftet. Da der Vertrag Ende 2018 ausläuft, hat die Stadt Thun den Auftrag für die kommerzielle Plakatierung in diesem Jahr per 2019 öffentlich ausgeschrieben. Zwei Anbieter reichten ihre Offerte ein. Da das Angebot der APGǀSGA den Zuschlagskriterien besser entspricht, verlängert die Stadt Thun die Zusammenarbeit. Der neue Vertrag tritt ab 1. Januar 2019 in Kraft.
Plakatierungskonzept definiert Rahmenbedingungen
Als Grundlage der Plakatierung auf öffentlichem Grund dient ein neues Plakatierungskonzept, in dem die Rahmenbedingungen festgehalten sind (vgl. Medienmitteilung der Stadt Thun vom 17. Mai 2018). Darin zeigt sich die Stadt gegenüber neuen digitalen Werbeträgern offen, wobei die Anzahl der Standorte für Plakatwerbung nicht wachsen soll. Ausserdem stellt sie bessere und einheitliche Konditionen für Veranstal-terinnen und Veranstalter von Anlässen im Gemeindegebiet sicher. Für kulturelle Veranstaltungen standen bisher kostenlose Plakatträger zur Verfügung. Im Sinne einer Gleichbehandlung bietet die Stadt ab 2019 allen Thuner Veranstalterinnen und Veranstaltern Werbung im Format F4 mit einem Rabatt von 25 Prozent an. Die APGǀSGA gewährleistet die vergünstigten Konditionen im neuen Vertrag.
Kontakt
Stadt Thun, Gemeinderat Peter Siegenthaler,
Vorsteher Direktion Sicherheit und Soziales, T+41 79 208 27 93
APGISGA, Allgemeine Plakatgesellschaft AG, Medienstelle,
Giesshübelstrasse 4, 8045 Zürich, T+41 58 220 70 71, media@apgsga.ch