APG|SGA legt Rekurs ein gegen den Vergabe-Entscheid der Stadt Genf
Die APG|SGA legt Rekurs ein gegen den von der Stadt Genf am 16. November 2016 publizierten Vergabe-Entscheid. Dieser betrifft die Vermarktung und Bewirtschaftung der analogen Plakatflächen per 1. Januar 2017 auf öffentlichem Grund der Stadt Genf.
Im Sommer 2016 hatte die Stadt Genf ihre analogen Werbeträger ausgeschrieben. Für insgesamt 470 Flächen in den kommerziellen Formaten F12, F200 und F200L sowie 1'032 Flächen im Format F4 konnten die Anbieter ein Angebot einreichen. APG|SGA hat fristgerecht ihre Offerte der Stadt Genf unterbreitet. Der von der Stadt Genf am 16. November 2016 gefällte Vergabe-Entscheid wird die APG|SGA aus juristischen Gründen nicht akzeptieren. Die Rekursfrist lief am 16. Dezember 2016 ab – von diesem Rechtsmittel hat die APG|SGA Gebrauch gemacht.
Aufgrund der unklaren Rechtssituation und des kurzfristigen Vergabe-Entscheides hat die APG|SGA im Sinne ihrer Kunden und aller Beteiligten versucht, eine für alle Seiten sinnvolle und praktikable Übergangslösung zu finden. Leider konnte mit der Stadt Genf und dem neuen Konzessionär keine Einigung gefunden werden. APG|SGA wird somit keine neuen Buchungen für die betroffenen Flächen auf öffentlichem Grund mehr annehmen dürfen und die bestehenden Aufträge der Werbekunden nach Absprache auf die valablen alternativen Flächen auf privatem Grund sowie auf Bahnhofgelände umbuchen.
Die APG|SGA bedauert diese Entwicklung und wird über Veränderungen betreffend der Buchungssituation umgehend informieren.
Kontakt
Olivier Chabanel, Direction Acquisition région Ouest
Chemin d'Entre-Bois 23, 1001 Lausanne, T+41 58 220 74 45, olivier.chabanel@apgsga.ch
APGISGA, Allgemeine Plakatgesellschaft AG, Medienstelle
Giesshübelstrasse 4, 8045 Zürich, T+41 58 220 70 71, media@apgsga.ch