APG|SGA gewinnt Ausschreibung der Liegenschaftenverwaltung der Stadt Zürich und baut ihr Angebot in der grössten Schweizer Stadt aus.
Die Liegenschaftenverwaltung der Stadt Zürich hat sich nach einer Ausschreibung entschieden, die Rechte für das Anbringen von kommerziellen Plakaten auf ihren Grundstücken ab 1.1.2017 exklusiv der APG|SGA zu übertragen. Der Stadtrat hat kürzlich den entsprechenden Zuschlag genehmigt. Bis anhin wurden die 219 Flächen auf dem sogenannten Fiskalgrund der Liegenschaftenverwaltung von den beiden grössten Aussenwerbefirmen der Schweiz vermarktet und bewirtschaftet.
Die Stadt Zürich hat sich für die Vermarktung ihrer Werbeflächen auf dem Fiskalgrund der Liegenschaftenverwaltung für die APG|SGA als alleinige Anbieterin entschieden. Bereits im Juli 2015 wurde der Zuschlag für analoge und digitale Werbeträger im städtischen ShopVille, welches ebenfalls durch die Liegenschaftenverwaltung bewirtschaftet wird, nach einer Ausschreibung an die APG|SGA vergeben.
Die Ausschreibung der zurzeit 219 Flächen beinhaltete als Zuschlagskriterien, neben der Höhe des offerierten Mietzinses, auch die Leistungsfähigkeit und das Umweltengagement der Anbieter. Insgesamt hat die APG|SGA die beste Offerte eingereicht. «Wir haben ein finanziell gutes Angebot abgeliefert, weil die Flächen optimal in unser Portfolio passen», meint Beat Holenstein, Leiter Partner- & Product Management. «Wir erachten es zudem als sehr positiv, dass eine Stadt wie Zürich die qualitative Leistungsfähigkeit von Aussenwerbefirmen, Nachhaltigkeitsaspekte und deren Umweltengagement in die Zuschlagskriterien integriert. Wir hoffen, dass dieses Vorgehen Signalwirkung für weitere Städte hat.»
Die 219 Flächen beinhalten alle gängigen Standardformate wie F12, F200 oder F200L. Zudem sind einzelne Spezialformate, wie die beiden MegaPoster beim Abgang Hauptbahnhof Zürich - ShopVille, im Vertrag enthalten. Des Weitern prüfen die APG|SGA und die Liegenschaftenverwaltung der Stadt Zürich die Erschliessung und Erweiterung von weiteren, kommerziell interessanten Werbeflächen auf deren Grundstücken.
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